Alljährlich geht der Hessische Website Award an den Start und prämiert die beste Website eines kleinen oder mittleren Unternehmens mit Standort in Hessen. Der Award erkennt branchenübergreifend die besondere Leistung von Unternehmen an, die sich trotz begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen im Online-Wettbewerb behaupten. Bewertet werden alle Aspekte des Internetauftritts von Webdesign, Inhalt und Nutzerfreundlichkeit bis hin zu Suchmaschinenoptimierung, geschickter Social-Media-Einbindung und Rechtskonformität. Die Sieger dienen anderen mittelständischen Unternehmen als Best-Practice-Beispiele. Sie werden der Öffentlichkeit bei einer feierlichen Preisverleihung präsentiert und dürfen sich mit einem Siegerlogo schmücken. Der 1. Preisträger erhält 2024 6.000 Euro Preisgeld und einen Pokal. Auf den 2. und 3. Preisträger entfallen je 3.000 und 1.000 Euro Preisgeld. Die Finalisten erhalten die Möglichkeit, ein Finalistenlogo auf ihrer Website einzubinden.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und aus dem Handwerk mit bis zu 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro mit Sitz in Hessen. Die Unternehmen müssen eigenständig sein, d. h. sie dürfen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stammanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die die oben stehende Definition nicht erfüllen. Internetagenturen und Jurymitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Webagenturen können jedoch mit Einwilligung der Unternehmen Kundenprojekte einreichen.
Die Teilnahme am Hessischen Website Award ist kostenfrei.
Das BIEG Hessen vergibt 2024 zum vierzehnten Mal den Hessischen Website Award.
Der Preis prämiert Websites von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die Bedeutung des Mediums Internet für ihre geschäftlichen Aktivitäten erkannt haben und die Möglichkeiten des Online-Marketings in vorbildlicher Weise nutzen.
Für KMU geht es ohne Internetauftritt schon lange nicht mehr. Er dient neben der Unternehmensdarstellung für Geschäftspartner und potentielle Kunden oftmals als wichtiger oder sogar einziger Vertriebskanal. Die Website prägt das Unternehmensimage, trägt zur Kundenbindung und Umsatzgenerierung bei; sie hat sich lange zum Erfolgsfaktor entwickelt. Der Mittelstand steht jedoch gegenüber großen Unternehmen im Internet vor besonderen Herausforderungen. Er muss sich trotz eingeschränktem Budget und begrenzter personeller Ressourcen behaupten. Der Hessische Website Award soll dazu beitragen, KMU für die Bedeutung eines sorgfältig konzipierten, gestalteten und umgesetzten Internetauftritts zu sensibilisieren und zur verstärkten Nutzung des Internets als Marketing- und Vertriebsinstrument animieren. Die prämierten Websites sollen anderen Unternehmen als Best-Practice-Beispiele bei der Umsetzung ihrer eigenen Webpräsenz dienen können.
Der Wettbewerb steht KMU aller Branchen inklusive Handwerksbetrieben mit Sitz in Hessen offen. Als KMU gelten Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern, die einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen eigenständig sein, d.h. sie dürfen nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stammanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die die Definition der KMU bzw. der kleinen Unternehmen nicht erfüllen.
Mitglieder der Jury sowie Web-Designer und Web-Agenturen sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Webdienstleister können jedoch Kundenprojekte mit Einwilligung des Unternehmens einreichen; sie muss den Ausrichtern des Wettbewerbs vorliegen.
Teilnehmen können KMU mit Sitz in Hessen, deren Website im Zeitraum der Ausschreibung zugänglich ist und sich bis zur Preisverleihung nicht wesentlich ändert. Die Teilnahmefrist 2024 läuft vom 1. August bis 31. Oktober. Die Finalisten werden auf der Website des BIEG Hessen, des Hessischen Website Awards, den Sozialen Medien des BIEG Hessen und ggfs. im Magazin der IHK Frankfurt veröffentlicht.
Der Hessische Website Award soll die qualitativ besten Websites prämieren. Die Qualität der Websites wird nach folgenden Hauptkriterien bewertet:
Prämiert werden die Websites, die den besten Gesamteindruck entsprechend aller Kriterien vermitteln, unabhängig davon, ob sie der reinen Unternehmenskommunikation dienen oder Geschäftstransaktionen bis zum Vertragsabschluss bieten.
Der Gewinner des ersten Preises erhält 2024 ein Preisgeld von 6.000 Euro und einen Pokal, der Gewinner des zweiten Preises 3.000 und der Gewinner des dritten Preises 1.000 Euro. Die drei Preisträger werden zusätzlich mit einer Urkunde und einem Awardlogo für die Nutzung auf der Website ausgezeichnet, mit ihrem Firmenprofil im Internet vorgestellt und haben die Möglichkeit, mit der Auszeichnung zu werben.
Die von der Jury prämierten Preisträger werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 17. Dezember 2024 ausgezeichnet.
Der Hessische Website Award zeichnet die qualitativ besten Websites von KMU in Hessen aus. Prämiert werden Websites, die entsprechend aller Bewertungskriterien den besten Gesamteindruck vermitteln. Ob sie der reinen Unternehmenskommunikation dienen oder E-Commerce betreiben, spielt keine Rolle. Jeder Aspekt einer Website kann daher in die Bewertung einfließen.
Die Bereitstellung von einzigartigem Content stellt heute eines der wichtigsten Alleinstellungsmerkmale im Internet dar. Starke, aktuelle und gut aufbereitete Inhalte – egal ob in Form von Text, Bildern, Videos oder bspw. interaktiven Elementen – helfen bei der Suchmaschinenoptimierung, halten den Besucher auf der Seite und animieren ihn dazu, auf die Website zurückzukehren.
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Welche Interaktionsmöglichkeiten stehen zwischen Besuchern der Website und dem Unternehmen zur Verfügung? Hierzu können neben der Einbindung von Social-Media-Elementen und Multichannel-Angeboten auch bspw. ein Blog oder Newsletter, Foren oder der Einsatz von Bewertungssystemen zählen.
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Eine benutzerfreundliche Website verfügt über hohe Usability und bietet dank aussagekräftiger Menüs und klarer Strukturen ein hohes Maß an Übersichtlichkeit. Auch Formales und Sicherheitsaspekte können in die Bewertung einfließen.
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Das Design stellt nach wie vor eines der wichtigsten Websiteelemente dar, insbesondere wenn es um den Ersteindruck geht. Bewertet wird auch die sinnvolle Einbindung multimedialer Elemente und die Optimierung der Website für Smartphones und Tablets.
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Läuft die Website auf gängigen Displays? Funktionieren alle Elemente? Einen weiteren Aspekt der technischen Umsetzung stellt auch die Suchmaschinenoptimierung der Website dar.
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Wie rechtskonform ist deine Website? Einbezogen werden verschiedene Aspekte der rechtssicheren Gestaltung von Unternehmenswebsites einschließlich Impressum / Anbieterkennzeichnung, der Einhaltung des deutschen Datenschutzes, die korrekte Bereitstellung von AGB und Widerrufsbelehrungen.
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Produktpräsentation im Onlineshop – rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bewerbungsfrist für den Hessischen Website Award 2024 läuft vom 01. August bis zum 31. Oktober 2024. Ab August ist hier die Anmeldung möglich.